Unternehmensbewertung - Ertragswertverfahren

Überblick Unternehmensbewertung

Die Bewertung eines Unternehmens kann aus verschiedenen Anlässen und für unterschiedlichste Zwecke notwendig sein. Anlässe für eine Unternehmensbewertung können sein:

  • Gesetzliche Vorschriften, z.B. Ermittlung von Barabfindungen bei Umwandlung, Spaltung oder Verschmelzung; Enteignung
  • Vertragliche Vereinbarungen, z.B. bei Ein- und Austritt von Gesellschaftern in/aus Personengesellschaften
  • Rechtliche Auseinandersetzungen, z.B. bei Erbauseinandersetzungen, Abfindungsfällen im Familienrecht
  • Unternehmerische Gründe, z.B. Kauf/Verkauf von Unternehmen, Fusionen, Zuführung von Eigen- oder Fremdkapital, Sacheinlagen, Börsengang
  • Zwecke der Rechnungslegung, z.B. Impairment Tests nach IAS 36, anteilsbasierte Vergütungen nicht notierter Unternehmen nach IFRS 2
  • Steuerrechtliche Gründe, z.B. Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen, Stuttgarter Verfahren

Der anerkannteste und meist verwendete Ansatz im Rahmen einer Unternehmensbewertung ist die Bestimmung des Unternehmenswerts als Barwert der zukünftigen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigener. Zu den Barwertmethoden zählen insbesondere das Ertragswertverfahren und die Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren). Substanzwerte oder Liquidationswerte spiegeln nur selten den angemessenen Unternehmenswert wider und werden deshalb nur in Sondersituationen bei Unternehmensbewertungen berücksichtigt.

Die Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), insbesondere im IDW Standard S1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S1) sehen ebenfalls das Ertragswertverfahren und die Discounted-Cash-Flow-Verfahren gleichberechtigt als wichtigste Ansätze in der praktischen Anwendung an.

Anteilsbasierte Vergütung

Ertragswertverfahren

Beim Ertragswertverfahren wird der Wert eines Unternehmens auf Basis der zukünftigen Einnahmenüberschüsse bestimmt. Ausgangspunkt sind die zukünftig ausschüttbaren finanziellen Überschüsse des Unternehmens. Diese erwarteten Erträge werden aus einer integrierten Planungsrechnung, bestehend aus Planbilanzen, Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen sowie entsprechender Cash-Flow-Rechnungen abgeleitet. Für die Ermittlung des Unternehmenswertes werden die prognostizierten Erträge mit einem geeigneten Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Der Diskontierungszinssatz repräsentiert hierbei die Rendite einer im Vergleich zur Investition in das zu bewertende Unternehmen adäquaten Alternativanlage. Der Kapitalisierungszinssatz setzt sich i.d.R. aus einem risikolosen Basiszinssatz und einer Marktrisikoprämie unter Berücksichtigung des unternehmensspezifischen Risikos zusammen. Ein Ausganspunkt für die Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes sind Kapitalmarktrenditen von Aktien, welche aus dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) abgeleitet werden.

Pauschales bzw. vereinfachtes Ertragswertverfahren, Multiplikatorverfahren

Ein vereinfachtes Ertragswertverfahren ist das sogenannte Multiplikatorverfahren. Dabei entspricht der Unternehmenswert dem Produkt aus dem nachhaltigen Betriebsergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) und einem branchenüblichen Mulitplikator zuzüglich der liquiden Mittel und abzüglich der Verbindlichkeiten. Das nachhaltige Betriebsergebnis wird oft aus dem Ergebnis der letzten drei Jahre abgeleitet. Bei diesem Ansatz werden die individuellen Besonderheiten eines Unternehmens (Branche, Marktbedeutung, Zukunftsaussichten, Schutzrechte, Standort, Altlasten, etc.) nur ungenügend berücksichtigt. Pauschale Multiplikatoren können den Unternehmenswert erheblich verzerren. Außerdem ist die Ableitung des verwendeten Multiplikators oft schwierig und nicht objektiv nachvollziehbar.

Finanzinstrumente

Dienstleistungen von FIRICON

Zur Unterstützung bei Fragestellungen im Rahmen von Unternehmensbewertungen bietet FIRICON Ihnen folgende Dienstleistungen an:

  • Beratung bei der sachgerechten und ordnungsgemäßen Durchführung von Unternehmensbewertungen
  • Durchführung von Unternehmensbewertungen
  • Validierung von Unternehmenswerten
  • Klärung von Einzelfragen.

Außerdem bietet FIRICON Ihnen Unterstützung bei folgenden Problemstellungen an:

  • Fair Value Bewertung gemäß IFRS 2 bzw. ASC 718 für alle Formen anteilsbasierter Vergütungen
  • Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 3 bzw. ASC 805
  • Wertminderungstest, Impairment Test für Vermögenswerte gemäß IAS 36 bzw. ASC 350 / ASC 360
  • Fair Value Bewertungen gemäß IFRS 13 bzw. ASC 820 für nichtstandardisierte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, Derivate und komplexe Transaktionen bzw. Produkte
  • Bilanzierung von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 einschließlich Hedge Accounting
  • Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung eines Aktienoptionsplans oder anderen anteilsbasierten Langfristvergütung